Informationen zum Bundesfreiwilligendienst (BfD)
Grundsätzlich können alle Männer und Frauen, die ihre Vollzeitschulpflicht
erfüllt haben, den Freiwilligendienst ableisten.
Das Alter spielt dabei keine Rolle, denn auch Rentner können den
Freiwilligendienst leisten.
Der Freiwilligendienst sollte 12 Monate zusammenhängend
geleistet werden. Er kann aber auch in einem Zeitraum von
mindestens 6-18 Monate absolviert werden. Der Freiwilligendienst
ist für alle unter 27 Jahre als Vollzeitdienst zu leisten, ab dem
27. Lebensjahr ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich.
Es bestehen folgende Einsatzmöglichkeiten für den BfD:
- in Sportvereinen,
- beim Schulsport,
- in Schwimmbädern,
- in Jugendeinrichtungen,
- in Pflegeheimen,
- in Behinderteneinrichtungen,
- in Kindertagesstätten,
- in Kommunalverwaltungen
- (Umweltbereich – ehem. Zivildienststellen),
- in Bibliotheken,
- in Museen sowie
- - der Feuerwehr.
Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld, die Höhe sollte 330,- €
nicht überschreiten. Es wird Brutto gleich Netto gezahlt.
Der Arbeitgeber zahlt Sozialversicherungsbeiträge zu beiden Teilen,
also auch den Arbeitnehmeranteil.
Das Bundesamt erstattet für einen Freiwilligen über 25 Jahre 350,- €
und für einen unter 25 Jahre alten Freiwilligen 250,- €.
Wichtige Hinweise für den Freiwilligen:
An wen richte ich meine Bewerbung bzw. wer ist mein erster
Ansprechpartner?
Habe ich Interesse an einer Ausübung im Bereich des BfD, so frage ich
als erstes beim Bürgermeister der jeweiligen Stadt oder Gemeinde
nach. Wenn hier Einsatzmöglichkeiten bestehen, richte ich eine
schriftliche Bewerbung an die Stadt oder Gemeinde.
