Weißenfels / Lützen


Im Regelfall 2013 kein Versenden von Grundsteuerbescheiden A und B

Weißenfels. Die Stadtverwaltung Weißenfels möchte die für alle Grundsteuerpflichtigen  der Stadt Weißenfels im Weißenfelser Amtsblatt Nr. 12 (21. Dezember 2012, Seite 10) veröffentlichte Information zu Steuerangelegenheiten bezüglich der Fortgeltung der Grundsteuerbescheide berichtigen.

Fortgeltungsbescheide für die Grundsteuerfestsetzung gibt es nicht. Zukünftig wird unter Anwendung des  § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuerfestsetzung für die Fälle, in denen sich keine Änderung der Besteuerungsgrundlage ergeben oder anderweitige Änderungen eintreten, durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Die Stadtverwaltung Weißenfels möchte alle Grundsteuerpflichtigen  der Stadt Weißenfels darüber informieren, dass im Jahr 2013 daher keine neuen Abgabenbescheide für die Grundsteuer A und B verschickt werden. Sollte es allerdings im Einzelfall Änderungen geben, so erhalten die Steuerpflichtigen von Amtswegen einen neuen Abgabenbescheid.

Die öffentliche Bekanntmachung der Steuerfestsetzung erfolgt gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz im Amtsblatt des Monat März (erscheint am 15. März 2013).

Für die allgemeinen Steuerangelegenheiten soll auf folgende Regelungen aufmerksam gemacht werden:
Die Steuersätze (Hebesätze) wurden mit der am 15.11.2012 beschlossenen Satzungen über die Festsetzung der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2013 für die Grund- und Gewerbesteuer festgesetzt und im Amtsblatt Nr. 12 am 21. Dezember 2012 veröffentlicht.
Die Steuerfälligkeitstermine bleiben unverändert. Diese sind:
- bei vierteljährlicher Fälligkeit zum: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- bei jährlicher Fälligkeit zum 01.07.

Um Mahnungen und die damit verbundenen Kosten und Aufwendungen  zu vermeiden, wird um die Einhaltung der Fälligkeitstermine gebeten. Eine zeitgemäße Zahlungsart ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung gegenüber der Stadtverwaltung Weißenfels. Dafür entstehen bei den meisten Geldinstituten keine Kosten. Im Falle einer bereits erteilten Einzugsermächtigung wird der fällige Abgabenbetrag termingerecht von dem angegebenen Konto eingezogen. Formulare zur Erteilung einer Einzugsermächtigung sind bei dem jeweiligen Kreditinstitut oder auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter Stadtrat & Verwaltung / Bürgerservice/ Formulare / Amt Finanzen/ Einzugsermächtigung zu erhalten.

Fragen in der Angelegenheit werden zu den Geschäftszeiten der Stadtverwaltung unter den Telefonnummern (03443) 370 206 oder -218 beantwortet.